Kismet Pharmazeutica GmbH

AGB

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH (Stand Oktober 2021)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH (Verkäufer) mit einem Kunden (Käufer) über den Verkauf und die Lieferung von Waren des Verkäufers.

1. Geltungsbereich
Die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH (Verkäufer) ist zum Vertragsabschluss ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit, die in deutscher Sprache abgedruckt sind. Die Anwendbarkeit anderer Geschäftsbedingungen, insbesondere insoweit als sie den Geschäftsbedingungen der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH entgegenstehen, oder hiervon abweichen, lehnen wir ab; solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen binden die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH nicht, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Das gilt ebenso für abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen von Maklern oder Vermittlern. Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich die Bedingungen der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH maßgebend.

2. Angebote und Vertragsabschlüsse
Angebote der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH erfolgen stets, soweit sie nicht befristet sind, freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von dem Verkäufer schriftlich bestätigt sind. Für den Inhalt des Vertragsverhältnisses ist ausschließlich die schriftliche Bestätigung der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH maßgebend. Verbindlich sind somit nur schriftliche bzw. in Textform (Telefax / E-Mail) bestätigte Zusagen oder Abschlüsse. Muster gelten als Typmuster, die Eigenschaften des Musters werden nicht garantiert. Die Vertriebsangestellten, insbesondere die Außendienstmitarbeiter der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

Warenbeschreibungen und Qualitätsangaben und Auskünfte über die Eignung und Verwendbarkeit der Ware sind nicht als Beschaffenheitsgarantie oder Zusicherung anzusehen. Die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH liefert Ware von handelsüblicher Beschaffenheit. Die Zusicherung einer Eigenschaft ist nur gegeben, wenn und soweit die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH die Eigenschaft ausdrücklich schriftlich garantiert hat.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, liefert der Verkäufer die Ware als Rohmaterial ohne von ihm vorgenommene Zweckbestimmung. Die Verwendung erfolgt in eigener Verantwortung des Käufers. Unterliegt die Verwendung der Ware besonderer rechtlicher Vorschriften oder Anforderungen, so obliegt deren Prüfung und Beachtung allein dem Käufer. Den Verkäufer trifft keine Pflicht zur Beratung und Aufklärung.

3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb der vereinbarten Lieferzeit ab unserem jeweiligen Auslieferungslager (Erfüllungsort). Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung verkaufter Ware unmöglich machen, oder übermäßig erschweren (erhebliche Leistungserschwerung), ebenso alle Fälle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebs- und Verkehrsstörungen und dergleichen, auch soweit sie Lieferanten der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH betreffen, entbinden die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von den Lieferpflichten. Zu einer Nachlieferung der ausgefallenen Mengen ist der Verkäufer nicht verpflichtet. Ansprüche des Vertragspartners (Käufers) auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

Die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH ist beim Vorliegen erheblicher Leistungserschwerungen weiterhin dazu berechtigt, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten oder die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer der Leistungserschwerung, maximal jedoch um bis zu fünf (5) Monate zu verlängern. Folgend ist die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH auch dazu berechtigt, aber nicht verpflichtet, innerhalb der Verlängerungsfrist für eine der vereinbarten Waren gleichwertige Ware zu liefern.

Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, wenn die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Einer Pflichtverletzung der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Im Falle der Annullierung einer Bestellung verpflichtet sich der Käufer unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH den entstanden Schaden für die Aufwendungen und den eventuell entgangenen Gewinn zu entschädigen. Im Falle einer Nichtlieferung steht dem Käufer jedoch frühestens drei Monate nach dem vereinbarten Liefertermin ausschließlich das Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche werden abbedungen.

4. Verpackung
Erfolgt eine Verpackung in vom Käufer gelieferten Behältnissen, wird für die Geeignetheit der Verpackungen keine Gewähr übernommen. Die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH ist berechtigt, nicht geeignetes Verpackungsmaterial zu rügen. Erfolgt keine Nachlieferung des beanstandeten Verpackungsmaterials innerhalb von zwei Wochen, ist die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH berechtigt, geeignetes Material auf Kosten des Kunden einzusetzen. Die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH ist dabei bemüht ein geeignetes, den Wünschen des Kunden entsprechendes Verpackungsmaterial einzusetzen. Jede Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die bestellte Ware das Auslieferungslager verlassen oder dem Käufer zur Verfügung gestellt worden ist. Transportschäden sind unverzüglich bei der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH anzuzeigen. Sollte eine Spedition mit der Versendung beauftragt worden sein, so muss der eingetretene Schaden im Frachtbrief vermerkt sein. Bei Bahntransporten muss eine bahnamtliche Bescheinigung verlangt und unverzüglich eingereicht werden. In jedem Falle sind bei Transportschäden die jeweiligen Bedingungen des Spediteurs zu beachten und die Schäden auch diesem gegenüber geltend zu machen. Die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH ist jederzeit zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt. Mehr- oder Minderlieferungen von 10 % der Vertragsmenge sind zulässig.

5. Mängelrüge / Gewährleistung
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der Pflichten des Vertragspartners (Käufers) voraus. Der Käufer ist verpflichtet die Ware innerhalb von acht (8) Tagen seit Erhalt zu prüfen. Mögliche Mängel sind innerhalb dieser Frist schriftlich (Briefform, Telefax, E-Mail) und mit der konkreten Darstellung der beanstandeten einzelnen Mängel bei der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH zu rügen. Später erfolgte Mängelrügen werden nicht mehr anerkannt. Weiterhin gilt mit Beginn der Be- oder Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware mit anderen Sachen die gelieferte Ware vom Käufer als vertragsgemäß genehmigt. Beanstandete Ware ist durch den Käufer bis zu der endgültigen Entscheidung der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH über die Ablehnung oder Anerkennung von Gewährleistungspflichten aufzubewahren und darf nur mit Zustimmung der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH zurückgesandt werden. Der Käufer hat der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH in jedem Fall die Begutachtung dieser Ware zu ermöglichen. Die Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich nach Wahl der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH auf Gutschrift, Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Die Kosten jeglicher vom Käufer in Auftrag gegebenen Analysen werden von der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH nicht übernommen. Die lebensmittelrechtliche richtige Bezeichnung beim Kauf der Ware ist, unabhängig von der Produktbezeichnung der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH, Aufgabe des Käufers. Im Falle begründeter Mängelrügen ist die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH lediglich verpflichtet, die gelieferte Ware zurückzunehmen und nach Wahl der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH entweder den Kaufpreis entsprechend dem Anteil der gerügten oder beanstandeten Ware zur Gesamtlieferung zu ermäßigen, oder mangelfreie Ersatzware zu liefern. Sofern die Ersatzlieferung erfolgt und diese fehlschlägt, hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Darüber hinausgehende Ansprüche seitens des Käufers sind ausgeschlossen.

6. Verjährung
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Ware, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist schriftlich angezeigt werden. Werden Eingriffe durch Dritte vorgenommen, oder die Ware nicht bestimmungsgemäß verwendet, gelagert oder behandelt, etc., entfällt jegliche Haftung der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH.

Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüche gegen die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH aus oder in Verbindung mit dem abgeschlossenen Vertrag verjähren spätestens ein Jahr nach der vollständigen Ablieferung/Teilablieferung der Ware an den Käufer.

7. Preise / Zahlungsbedingungen / Verzug / Mitwirkungspflichten des Käufers
7.1

Preisänderungen durch Lieferanten der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH bleiben in jedem Falle vorbehalten und können an den Käufer weitergegeben werden. Für die Rechnungsstellung sind allein die von den Werken oder Auslieferungslagern des Verkäufers beim Abgang ermittelten Mengen, Massen und Gewichten maßgebend. Die Rechnungen der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH sind sofort nach Erhalt rein netto zahlbar, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Die Rechnungsbeträge sind somit innerhalb des auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziels in der Rechnungswährung oder im Gegenwert in Euro gemäß offiziellem Umrechnungskurs ohne Abzug fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH über den Betrag verfügen kann. Schecks und Wechsel werden ausschließlich erfüllungshalber angenommen. Spätestens vierzehn (14) Tage nach Rechnungsdatum gilt die Rechnung als anerkannt. Beanstandungen der Rechnung sind somit unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

7.2

Zahlt der Käufer bei Fälligkeit nicht, so gerät er dadurch ohne Mahnung in Verzug. Das gilt nicht, wenn er unverzüglich nachweist, dass er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH berechtigt, den Kaufpreis in Höhe von 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab dem Verfalltag zu verzinsen. Ein weitgehender Verzugsschaden bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH ist darüber hinaus berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten, bis der Käufer die offenen Forderungen vollständig beglichen hat. Die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH behält sich das Recht vor, die Forderungen an Dritte abzutreten.

 

 

7.3

Die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH ist dazu berechtigt, trotz eventuell anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. In diesem Fall wird die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH den Käufer unverzüglich über Art und Höhe der erfolgten Verrechnung informieren. Befindet sich der Käufer gegenüber der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH mit Zahlungsverpflichtungen um mehr als 14 Tage in Verzug, so werden alle bestehenden Forderung sofort fällig. Der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH gegenüber bestehende Forderungen dürfen nur mit deren vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

7.4

Ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers wird im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nicht zulässig, soweit dessen Gegenforderung durch die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH schriftlich anerkannt wird, oder rechtskräftig festgestellt wurde.
7.5

Der Käufer unterstützt die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Der Käufer ist verpflichtet, die von ihm zu erbringenden Leistungen (z.B. Bekanntgabe der Lieferanschrift, Lieferung der Etiketten, Lieferung der geeigneten Verpackungen, Lieferung der gestellten Rohstoffe) rechtzeitig zu erbringen. Im Falle des Verzuges des Käufers ist die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH berechtigt, ihre bis dahin entstandenen Herstellungskosten abzurechnen. Der Verzug des Käufers tritt in dem Falle spätestens 24 Tage nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung durch die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH ein.

8. Eigentumsvorbehalt / Forderungsabtretung
8.1

Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH bis der Käufer sämtliche Forderungen insbesondere Forderungen aus noch laufenden Wechseln und Schecks, sowie die Forderungen aus dem jeweiligen Saldo der Geschäftsbeziehung mit der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH beglichen hat.
8.2

Be- und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt für die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH dadurch verpflichtet wird. Bei einer Verarbeitung mit anderen, nicht der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH gehörenden, oder von ihr gelieferten Waren durch den Käufer steht der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH das Miteigentum an der neuen Sache zu und zwar im Verhältnis des Rechnungswerts, der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zum Rechnungswert der verarbeiteten Waren. Gleiches gilt im Falle der Vermischung.

8.3

Sollte der Progressionsvorbehalt durch Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung erlöschen, so tritt der Käufer bereits jetzt die ihm zustehenden Rechte an dem neuen Bestand oder der neuen Sache in der Höhe des jeweiligen Rechnungswerts der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware an die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH ab. Der Käufer verwahrt den neuen Bestand oder die neue Sache unentgeltlich für die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH. Die entstandenen Miteigentumsrechte sollen ebenfalls als Progressionsvorbehalt für die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH gelten.
8.4

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterzuverfolgen, solange er sich nicht mit den Leistungen an die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH im Verzug befindet. Der Käufer ist verpflichtet mit seinen Kunden einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren. Die Forderung des Käufers aus der Weiterveräußerung gilt schon jetzt in Höhe des auf die Progressionsvorbehalt entfallenden Kaufpreises als an die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH abgetreten. Die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH nimmt diese Abtretung bereits heute an. Der Eigentumsvorbehalt erlischt im Falle der Weiterveräußerung oder mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises an die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH. Sollte der Verkäufer mit seinen Kunden eine Kontokorrentabrede treffen oder getroffen haben, die dazu führt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung nicht unmittelbar auf die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH übergeht, so gilt die Forderung aus dem Kontokorrentverhältnis gegen den Abnehmer des Käufers schon jetzt als an die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH abgetreten. Die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH nimmt wiederum diese Abtretung hiermit an. Sämtliche Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, die aufgrund dieser Bedingung an die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH abgetreten wurden, dienen in demselben Umfang zur Sicherung der Forderung wie die Vorbehaltsware selbst.

8.5

Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotzdem ermächtigt. Die dem Käufer von der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH erteilte Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH wird aber selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer hat die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vorbehaltseigentum ausgebracht werden.
8.6

Sollte der Käufer in Folge von Beschädigungen, Minderungen, Verlust oder anderweitigem Untergang der Vorbehaltsware Ansprüche gegen einen Versicherer oder sonstige Dritte erwerben, so werden diese Ansprüche mit allen Nebenrechten im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware im Lieferzeitpunkt schon jetzt an die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH abgetreten, die die Abtretung hiermit annimmt.
8.7

Der Eigentumsvorbehalt ist in dieser Weise bedingt, dass er mit der vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres erlischt. In diesem Falle geht das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer über und die abgetretenen Forderungen stehen ebenfalls dem Käufer zu.

8.8

Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH um mehr als 20% , so wird die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach Wahl der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH freigeben.

9. Rücktritt
9.1

Soweit ein Rücktrittsrecht weder vereinbart noch bereits erloschen ist, kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht und die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH auch einer Vertragsaufhebung nicht zustimmt, behält die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung nach Maßgabe der nachfolgenden Staffelung:
– Bei Zugang der Rücktrittserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der    Bestellbestätigung beim Kunden Höhe von 25 % des vereinbarten Auftragsvolumens
– bei Zugang der Rücktrittserklärung innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Bestellbestätigung beim Kunden in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragsvolumens und
– bei Zugang der Rücktrittserklärung innerhalb von 10 Tagen vor der Lieferung an den Kunden in Höhe von 90 % des vereinbarten Auftragsvolumens.
9.2

Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach der vereinbarten Vergütung abzüglich des Wertes der von der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH durch einen anderweitigen Verkauf der Ware erwirbt. Die Höhe der Entschädigung ist auf Verlangen des Kunden durch die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH zu begründen.

9.3

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH zustehende angemessene Entschädigung wesentlich niedriger ist, als die geforderte Entschädigungspauschale.
9.4

Die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH dazu verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH durch den anderweitigen Verkauf der Ware erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

10. Haftungsklarstellung und -begrenzung
Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die Verkehrsfähigkeit der vertraglichen Produkte im jeweiligen Land. Dasselbe gilt für alle textlichen und werblichen Aussagen an der Verpackung sowie im Umfeld des Inverkehrbringens. Soweit sich aus der jeweiligen Gesetzeslage trotzdem eine Haftung der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH ergeben sollte, stellt der Käufer die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH im Innenverhältnis von jeglichen Ansprüchen frei und leistet einen entsprechenden Schadensausgleich, einschließlich sämtlicher Kosten zur Abwehr solcher Ansprüche. Dies gilt insbesondere auch für entstehende Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten. Diese Regelung gilt auch, soweit Rechte Dritter durch das Inverkehrbringen des jeweiligen Produktes beeinträchtigt werden (z.B. Patentrechte oder ähnliches). Dies gilt insbesondere für den Fall des Exports der Ware der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH durch den Käufer in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere falls durch die Erzeugnisse der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH Schutzrechte Dritter verletzt werden. Gleiches gilt, wenn durch unsachgemäße Verwendung Körperschäden oder Schäden an der Gesundheit sowie Sachschäden auftreten.

11. Erfüllungsort
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH der Erfüllungsort.

12. Datenschutz

Die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten des Kunden. Die Speicherung beschränkt sich nur auf die geschäftsnotwendigen Daten. Weiterhin ist die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH dazu berechtigt, Daten und Informationen über den Kunden zu erheben, speichern, nutzen, verarbeiten und an Dritte weiterzugeben, soweit dies zur Durchführung des Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen des Verkäufers erforderlich ist und schutzwürdige Interessen des Kunden nicht entgegenstehen.

Die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH ist berechtigt, Daten zum Zwecke des Forderungseinzugs oder des Debitorenmanagements weiter zu geben. Falls dies gewünscht ist, kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten erteilt werden.

 

13. Gerichtsstand / Rechtswahl / Schlussbestimmung
13.1

Der Gerichtsstand ist das am Sitz der Firma Kismet Pharmazeutica GmbH zuständige Gericht.
13.2

Die Durchführung des Vertrages, sowie seine rechtliche Bewertung, unterliegt dem deutschen Recht, unabhängig davon, ob der Vertrag im In- oder Ausland abgeschlossen wurde. In jedem Fall gilt, unter Ausschluss ausländischen Rechts insbesondere unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts und des Rechts der Europäischen Union, nur deutsches Recht.

13.3

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben, auch soweit sie die Gültigkeit oder Beendigung des Vertrags betreffen, werden von den ordentlichen Gerichten in Lippstadt entschieden. Die Firma Kismet Pharmazeutica GmbH kann den Käufer auch an seinem Sitz verklagen.

14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen diese Vertrages, einschließlich dieser Regelung, ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

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